Recht

Freiheit der technisch/wissenschaftlich Forschenden und Entwickelnden (F&E) in der Schweiz akut bedroht!

Das “Political Lobbying der USKA” ist unser “Interface” zur eidgenössischen Politik. Die Politik legt die Rahmenbedingungen fest, in denen sich der Amateurfunk bewegt. Falls wir in der Ausübung unseres vom ITU Radioreglement global definierten Funkdienstes unzulässig oder unverhältnismässig behindert werden, stehen uns die demokratischen politischen Instrumente zur Verfügung

Unser Ressort beobachtet regelmässig insbesondere:

Da unser Bundesrecht zunehmend durch internationale Vorgaben beeinflusst wird, müssen wir auch die Entwicklungen im Ausland sehr aufmerksam verfolgen. Vor allem bei der EU, deren Direktiven/Richtlinien und Verordnungen oft in die Schweizerische Rechtspraxis übernommen werden, selbst wenn sie selber nicht Teil des Schweizerischen Rechtsguts sind. Dies bewirkt dann oft Unsicherheiten vor allem im Bereich unserer “Experimentier-Freiheit”, was gelegentliche Stellungnahmen und Herausgabe von Merkblättern erforderlich macht.

Kürzliche Aktivitäten

  • Unterstützung der Sektionen bei der Umsetzung des Artikels FMG 37a in die kantonale Gesetzgebung (Planungs- und Bau-Gesetze).
    Der Leitfaden für die Umsetzung ist hier herunterladbar.
     
  • Militärische Requisition ziviler Fernmeldeanlagen (Requisitions-Verordnung, Vernehmlassungsverfahren VBS 2025/120)
    Unsere Kampftruppen der Armee (Bestand 12’000 Heer, 12’000 Luftwaffe) sind wegen Mangel an funktionierenden Funkgeräten nicht mehr in der Lage, ihre Einsätze koordiniert durchzuführen. Die VBS-Führung plant nun in ihrer Not, Funk-Geräte der Zivilgesellschaft zu beschlagnahmen, um die «Fähigkeitslücke» zu schliessen. Die zahlen- und fähigkeits-mässig bedeutendste Zielgruppe dieses VBS-Vorhabens stellen zweifelsfrei die über 5‘000 Funkamateure der Schweiz dar, mit ihren weit über 10‘000 funktionierenden Funk-Geräten und einem Netz von mehreren Hundert Relais-Stationen und Richtfunkstrecken. Die Requisition von Anlagen und Personal kann bereits in Friedenszeiten erfolgen, also für Rekrutenschulen oder Wiederholungskurse. Stossend ist, dass die Organisationen der Funkamateure niemals in dieses Vorhaben mit einbezogen worden waren. Zahlreiche Gruppierungen haben protestiert und Antrag auf einen Ausnahmeartikel eingereicht. 
     
  • Bedrohung der Software-Experimentier-Freiheit durch die EU: proposed RED Directive Article 3(3)(i) will das Hochladen jeglicher Software auf ein CE-zertifiziertes Gerät ebenfalls der CE-Zertifizierungs-Pflicht unterstellen ! Betrifft sämtliche elektrischen Geräte mit einer Funk-Schnittstelle (auch Bluetooth, WLAN, LoRa, Mobile, …).  Also fast alles, vom Smartphone, RPi, ESP32, Laptop bis zu Haushaltgeräten. Eigentlich unglaublich, ja geradezu idiotisch! Dies wird zurzeit leider nur von der FSFE.org aktiv bekämpft, leider (noch) nicht von der IARU !!! – In der Schweiz ist diese Einschränkung bereits in Kraft, nur die Funkamateure sind davor ausgenommen (FAV Art 25 d,e und f), nicht die “Konsumenten” (FAV Verordnung über die Fernmeldeanlagen 784.101.2, Art 7 Abs 3i). Interessanterweise haben die Konsumenten/PC-User diese “Falle” noch gar nicht bemerkt……
    Siehe dazu auch Heise und FSFE.
     
  • Import-Verbote: Einige Funkamateure wurden aufgeschreckt durch eine Publikation des Seco auf der Bakom-Website, dass Importe nur noch mithilfe eines “Vermittlers” vorgenommen werden dürfen. Siehe USKA-News-Artikel “Drohen Import-Verbote?“. Grund für die Aufregung war die Inkraftsetzung der EU-Marktüberwachungs-Verordnung. EU-Verordnungen entfalten keine Rechtskraft in der Schweiz. Trotzdem ist oft zu beobachten, dass Bundesämter das Gefühl haben, sie würden in Brüssel an Ansehen gewinnen, wenn sie (ohne parlamentarische Bevollmächtigung) Teile aus solchen EU-Bestimmungen in Schweizer Verordnungen hineinschreiben (“copy paste Legiferierung”). Da genau zu diesem Thema im Sommer ein Vernehmlassungsverfahren BFE/UVEK lief, hat die USKA die Gelegenheit ergriffen, und eine Stellungnahme verfasst und eingereicht.
    Damit die Funkamateure sich besser im Dschungel der Bestimmungen zurechtfinden, haben wir in unserem Ressort ein Merkblatt verfasst, das hier heruntergeladen werden kann.

Frühere Aktivitäten

  • Einbringen des neuen Antennen-Artikels FMG 37a ins revidierte Fernmeldegesetz FMG, zur Vereinfachung von Antennen-Bewilligungs-Verfahren (gültig ab 1.1.2021).
    Diese Aktion des “Political Lobbying” der USKA war die bisher grösste Anstrengung, um den Besitzstand des Schweizerischen Amateurfunk-Wesens auszubauen. Bekanntlich gibt es in der Schweiz kein “Amateurfunk-Gesetz” wie beispielsweise in Deutschland, somit müssen wir unseren Besitzstand in diverse bereits existierende Gesetze und Verordnungen einbringen und bei deren Änderungen stets sehr aufmerksam sein. In Zusammenarbeit mit den USKA-Sektionen haben wir zahlreiche Besuche von eidgenössischen Parlamentariern und Parlamentarierinnen auf Amateurfunk-Stationen organisiert, um diesen politischen Entscheidungsträgern eins zu eins vorzuführen, worum es eigentlich bei diesem Anliegen geht.
    Vernehmlassungs-Antwort der USKA zur Änderung des Fernmeldegesetzes FMG vom 30. März 2016
      
  • Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren BZG (Revision Bevölkerungs- und Zivilschutz-Gesetz): Notfunkgruppen können “Partner” des BABS werden. Die Stellungnahme der USKA ist hier herunterladbar.
     
  • Einreichung eines parlamentarischen Vorstosses (Nationalrat) betreffend “Notfunk” (Anfrage, ob die Vorgabe der ITU in diesem Bereich auch in der Schweiz umgesetzt wird). Das Postulat 13-4089 ist hier einsehbar inklusive Stellungnahme des Bundesrates. Aus heutiger Sicht (Ausfall von Notrufen etc bei Strommangellagen) ist die damalige Verweigerung der Umsetzung von ITU RR 25.9A geradezu stossend.
     
  • Benützung der Fragestunde des Nationalrats (zur Frage, ob die Lehren des zweiten Fortschrittsberichtes der EU-R&TTE-Richtlinie auch in der Schweiz wahrgenommen werden) (Experimentier-Freiheit). Geschäft Nr 10.5426 Frage von Nationalrätin Natalie Rickli “Amateurfunk-Dienst” ist hier einsehbar. Die Antwort von Bundesrat Moritz Leuenberger hier.
     
  • CE-Zwang: Im Jahr 2009 legte das Bakom den Konzessionsrechnungen ein Blatt bei, welches die CE-Pflicht im gesamten Amateurfunk für obligatorisch erklärte. Diese massive Behinderung des Amateurfunk-Wesens in der Schweiz sorgte sogar in Deutschland für grosses Erstaunen. Dieser Affront führte zu einer Eingabe des damaligen USKA-Mitglieds HB9AMC an den USKA-Vorstand. Die Funkamateure suchten lange nach dem Grund dieser die Experimentier-Freiheit bedrohenden Bestimmung. Nach einiger Zeit stellte sich heraus, dass diese Bestimmung vom Bakom freiwillig übernommen worden war, ohne dass die “Bilateralen I” dies verlangen würden (dies hat die EU selber so bestätigt, siehe hier, 1. Absatz ! Unglaublich.). Das Bakom gewährte den Funkamateuren nach heftigen Protesten dann immerhin eine Art “Entgegenkommen”, das bis heute gültig ist. Da anschliessend dann aber trotzdem Straffälle passierten, unter anderem weil auf einem importierten Gerät das CE-Zeichen nur 3,5mm statt 5mm hoch angebracht war, haben wir dann einen Leserbrief geschrieben, der von SEV-Bulletin im Jahr 2013 abgedruckt worden ist. Es geht hierbei längst nicht nur um uns Funkamateure, sondern um die Experimentier-Freiheit auch in den Bereichen Forschung und Entwicklung, sowie im Bildungswesen. Wo käme die Schweizerische Volkswirtschaft hin, wenn wir tatsächlich – dem Rat des Bakoms folgend – unsere Ingenieure und Forscher die Ausführung ihrer Arbeit verunmöglichen würde ! Für den Erhalt der Experimentierfreiheit – dazu gehören auch die freien Importe – geht die USKA wenn nötig auf die Barrikaden. Es sind der Schweiz völlig unwürdige Machenschaften, Auftraggeber und Zweck unbekannt. Es fehlt hier die parlamentarische Kontrolle.
    Immerhin führte dieser gravierenden Angriff auf den Besitzstand der Funkamateure an der Delegiertenversammlung 2010 der USKA zur Bildung der “Taskforce Gesetzliche Rahmenbedingungen des Amateurfunks”, der seither die Gesetzgebung in unserem Interessens-Bereich überwacht und bei Bedarf aktiv eingreift.
     
  • 2009: Revision der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV):
    Die USKA sieht im Entwurf für die Revision der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) einen gravierenden Mangel. In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Energie beanstandet die USKA, dass der Entwurf die sinnvolle Ausnahmebestimmung in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der EMV-Richtlinie 2004/108 der EU zugunsten selber gebauter oder modifizierter Amateurfunkgeräte und Bausätze nicht ins Schweizer
    Recht übernehmen will. Auch die Schweiz müsse diese Ausnahmebestimmung in ihr Recht aufnehmen, «damit […] der Amateurfunkdienst weiterhin seinen experimentellen Charakter behalten kann», heisst es in der von Rechtsanwalt Dr. iur. Markus Schleutermann, HB9AZT im Auftrag des Vorstandes erarbeiteten Stellungnahme. Als weiteren Mangel beanstandet die USKA, dass die aus der Richtlinie abgeleiteten nationalen Normen im Gegensatz zur übrigen schweizerischen Gesetzgebung nicht allgemein und unentgeltlich via Internet zugänglich sind, sondern von den Betroffenen teuer gekauft werden müssen, wenn sie daraus Informationen benötigen.

Wer sind wir?

Das Team “Political Lobbying” der USKA befasst sich mit politischen Vorgängen in unserem Interessens-Bereich. Es verfasst Stellungnahmen unter anderem in Vernehmlassungs-Verfahren und es prüft die Einreichung von Vorstössen im eidgenössischen Parlament und dessen Kommissionen. Das Team berät den Vorstand der USKA in politischen Angelegenheiten und stellt diesem Antrag.
Dieses Ressort beschäftigt sich ausdrücklich nicht mit den regelmässigen Fach-Kontakten aller Art zu diversen Bundes-Behörden, die auf technischer, nicht-politischer Ebene meist sehr zufriedenstellend verlaufen. Unser Team ist zwar eine permanente Kommission der USKA, wird aber ad hoc durch am jeweiligen Thema interessierte Personen zusammengestellt, jederzeit erweiterbar. Letztmals im «Gross-Einsatz» war das Team, als es darum ging, im Fernmeldegesetz einen Antennen-Artikel für Funkamateure einzubringen. Alle Ausarbeitungen erfolgen im Team. Das Political Lobbying ist quasi der “Long Range Radar” der Schweizerischen Amateurfunk-Politik.

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erleichterter Antennen-Bau dank FMG 37a

Der USKA ist es gelungen, im schweizerischen Fernmeldegesetz (FMG) einen Artikel einzubringen, der das Bewilligungsverfahren zum Bau einfacher Amateurfunk-Antennen erleichtert. Das “Planungs- und Bau-Recht” ist in der Schweiz vorwiegend kantonal geregelt. Die Gemeinden haben dann noch ihre eigenen “Bau-Reglemente”. Unser föderalistischer Staatsaufbau bedingt, dass eidgenössisches Recht explizit in kantonales und eventuell gemeindliches Recht überführt werden muss, damit es dort seine volle Wirkung entfalten kann. Die kantonale Umsetzung wird nun durch die Sektionen der USKA an die Hand genommen. Die Sektionen sind darüber informiert, unter anderem an der Sektionspräsidenten-Konferenz 2021 in Möriken AG (21. August 2021). Bei Kantonen mit mehreren Sektionen bilden diese diesbezüglich Arbeitsgemeinschaften.

Hier findet Ihr den Leitfaden zur Umsetzung des Antennen-Artikels FMG 37a.

 
Stand der Umsetzung per 8. Juni 2022

“Merkblatt Import elektrischer Artikel durch Funkamateure – Klärung rechtlicher Begriffe”

Lernen

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