Besitzstand-Wahrung – Political Lobbying

Um was geht es?
Willi Vollenweider vor dem Bundeshaus in Bern

Das “Political Lobbying” ist unser “Interface” zur eidgenössischen Politik. Die Politik legt die Rahmenbedingungen fest, in denen sich das technische Experimentieren bewegt. Falls wir in der Ausübung unserer Experimentier-Freiheiten unzulässig oder unverhältnismässig behindert werden, stehen uns die demokratischen politischen Instrumente zur Verfügung.
Ich habe diese Aufgabe während dreizehn Jahren in der USKA wahrgenommen, basierend auf meiner langjährigen politischen Erfahrung im Zuger Kantonsrat, im Zuger Stadtparlament und in mehreren Kommissionen.
Unser Team “Political Lobbying” befasst sich mit politischen Vorgängen in unserem Interessens-Bereich. Wir verfassen professionelle Stellungnahmen unter anderem in Vernehmlassungs-Verfahren und es prüft die Einreichung von Vorstössen im eidgenössischen Parlament und dessen Kommissionen.  

Das Political Lobbying ist quasi der “Long Range Radar” zugunsten der Besitzstandwahrung der Experimentier-Freiheit. Text des HBradio-Artikels im Jahr 2013.

Nationalrat Toni Brunner spricht an unserem Muba-2011-Stand live mit einem U.S. Funkamateur
unsere Ansprech-Partner

Da unser Bundesrecht zunehmend durch internationale Vorgaben beeinflusst wird, müssen wir auch die Entwicklungen im Ausland sehr aufmerksam verfolgen. Vor allem bei der EU, deren Direktiven/Richtlinien und Verordnungen oft in die Schweizerische Rechtspraxis übernommen werden, selbst wenn sie selber nicht Teil des Schweizerischen Rechtsguts sind. Dies bewirkt dann oft Unsicherheiten vor allem im Bereich unserer “Experimentier-Freiheit”, was gelegentliche Stellungnahmen und Herausgabe von Merkblättern erforderlich macht.
(für technische Fragen sind unsere Ansprechpartner vor allem Bakom, Comcom, BFE, Seco, sowie SBFI)

Aktuelle Bedrohung der Software-Experimentier-Freiheit

Bedrohung der Software-Experimentier-Freiheit durch die EU: proposed RED Directive Article 3(3)(i) will das Hochladen jeglicher Software auf ein CE-zertifiziertes Gerät ebenfalls der CE-Zertifizierungs-Pflicht unterstellen ! Betrifft sämtliche elektrischen Geräte mit einer Funk-Schnittstelle (auch Bluetooth, WLAN, LoRa, Mobile, …).  Also fast alles, vom Smartphone, RPi, ESP32, Laptop bis zu Haushaltgeräten. Eigentlich unglaublich, ja geradezu idiotisch! Dies wird zurzeit leider nur von der FSFE.org aktiv bekämpft, leider (noch) nicht von der IARU !!!

In der Schweiz ist diese Einschränkung bereits in Kraft, nur die Funkamateure sind davor ausgenommen (FAV Art 25 d,e und f), nicht die “Konsumenten” (FAV Verordnung über die Fernmeldeanlagen 784.101.2, Art 7 Abs 3i). Interessanterweise haben die Konsumenten/PC-User diese “Falle” noch gar nicht bemerkt……
Siehe dazu auch Heise und FSFE.

Aktuelle Bedrohung Import-Verbote

Import-Verbote: Einige Funkamateure wurden aufgeschreckt durch eine Publikation des Seco auf der Bakom-Website, dass Importe nur noch mithilfe eines “Vermittlers” vorgenommen werden dürfen. Siehe USKA-News-Artikel “Drohen Import-Verbote?“. Grund für die Aufregung war die Inkraftsetzung der EU-Marktüberwachungs-Verordnung. EU-Verordnungen entfalten keine Rechtskraft in der Schweiz. Trotzdem ist oft zu beobachten, dass Bundesämter das Gefühl haben, sie würden in Brüssel an Ansehen gewinnen, wenn sie (ohne parlamentarische Bevollmächtigung) Teile aus solchen EU-Bestimmungen in Schweizer Verordnungen hineinschreiben (“copy paste Legiferierung”). 

Da genau zu diesem Thema im Sommer 2022 ein Vernehmlassungsverfahren BFE/UVEK lief, hat die USKA die Gelegenheit ergriffen, und eine Stellungnahme verfasst und eingereicht.
Damit die Funkamateure sich besser im Dschungel der Bestimmungen zurechtfinden, haben wir in unserem Ressort ein Merkblatt verfasst, das hier heruntergeladen werden kann.

Stetige Bedrohung CE-Zwang

CE-Zwang: Im Jahr 2009 legte das Bakom den Konzessionsrechnungen ein Blatt bei, welches die CE-Pflicht im gesamten Amateurfunk für obligatorisch erklärte. Diese massive Behinderung des Amateurfunk-Wesens in der Schweiz sorgte sogar in Deutschland für grosses Erstaunen. Dieser Affront führte zu einer Eingabe des damaligen USKA-Mitglieds HB9AMC an den USKA-Vorstand. Die Funkamateure suchten lange nach dem Grund dieser die Experimentier-Freiheit bedrohenden Bestimmung. Nach einiger Zeit stellte sich heraus, dass diese Bestimmung vom Bakom freiwillig übernommen worden war, ohne dass die “Bilateralen I” dies verlangen würden (dies hat die EU selber so bestätigt, siehe hier, 1. Absatz ! Unglaublich.). Das Bakom gewährte den Funkamateuren nach heftigen Protesten dann immerhin eine Art “Entgegenkommen”, das bis heute gültig ist. Da anschliessend dann aber trotzdem Straffälle passierten, unter anderem weil auf einem importierten Gerät das CE-Zeichen nur 3,5mm statt 5mm hoch angebracht war, haben wir dann einen Leserbrief geschrieben, der von SEV-Bulletin im Jahr 2013 abgedruckt worden ist

Benützung der Fragestunde des Nationalrats (zur Frage, ob die Lehren des zweiten Fortschrittsberichtes der EU-R&TTE-Richtlinie auch in der Schweiz wahrgenommen werden) (Experimentier-Freiheit). 

Geschäft Nr 10.5426 Frage von Nationalrätin Natalie Rickli “Amateurfunk-Dienst” ist hier einsehbarDie Antwort von Bundesrat Moritz Leuenberger hier.

Es geht hierbei längst nicht nur um Funkamateure, sondern um die Experimentier-Freiheit auch in den Bereichen Forschung und Entwicklung, sowie im Bildungswesen. Wo käme die Schweizerische Volkswirtschaft hin, wenn wir tatsächlich – dem Rat des Bakoms folgend – unsere Ingenieure und Forscher die Ausführung ihrer Arbeit verunmöglichen würde ! Für den Erhalt der Experimentierfreiheit – dazu gehören auch die freien Importe – geht die USKA wenn nötig auf die Barrikaden. Es sind der Schweiz völlig unwürdige Machenschaften, Auftraggeber und Zweck unbekannt. Es fehlt hier die parlamentarische Kontrolle.
Immerhin führte dieser gravierenden Angriff auf den Besitzstand der Funkamateure an der Delegiertenversammlung 2010 der USKA zur Bildung der “Taskforce Gesetzliche Rahmenbedingungen des Amateurfunks”, der seither die Gesetzgebung in unserem Interessens-Bereich überwacht und bei Bedarf aktiv eingreift.

Erfolg! Erleichterte Baubewilligung für Antennen

Einbringen des neuen Antennen-Artikels FMG 37a ins revidierte Fernmeldegesetz FMG, zur Vereinfachung von Antennen-Bewilligungs-Verfahren (gültig ab 1.1.2021).
Diese Aktion des “Political Lobbying” der USKA war die bisher grösste Anstrengung, um den Besitzstand des Schweizerischen Amateurfunk-Wesens auszubauen. Bekanntlich gibt es in der Schweiz kein “Amateurfunk-Gesetz” wie beispielsweise in Deutschland, somit müssen wir unseren Besitzstand in diverse bereits existierende Gesetze und Verordnungen einbringen und bei deren Änderungen stets sehr aufmerksam sein. 

In Zusammenarbeit mit den USKA-Sektionen haben wir zahlreiche Besuche von eidgenössischen Parlamentariern und Parlamentarierinnen auf Amateurfunk-Stationen organisiert, um diesen politischen Entscheidungsträgern eins zu eins vorzuführen, worum es eigentlich bei diesem Anliegen geht.
Vernehmlassungs-Antwort der USKA zur Änderung des Fernmeldegesetzes FMG vom 30. März 2016.

Als erstem Kanton in der Schweiz ist es im Kanton Zug gelungen, die bundesrechtliche Bestimmung in die kantonale Verordnung des Planungs- und Baugesetzes einzubringen!

Wir unterstützen alle interessierten Gruppierungen bei der Umsetzung des Artikels FMG 37a in die kantonale Gesetzgebung (Planungs- und Bau-Gesetze).
Der Leitfaden für die Umsetzung ist hier herunterladbar.

Kommunikation in Katastrophen-Lagen (Notfunk)

Einreichung eines parlamentarischen Vorstosses (Nationalrat) betreffend “Notfunk” (Anfrage, ob die Vorgabe der ITU in diesem Bereich auch in der Schweiz umgesetzt wird). Das Postulat 13-4089 ist hier einsehbar inklusive Stellungnahme des Bundesrates. Aus heutiger Sicht (Ausfall von Notrufen etc bei Strommangellagen) ist die damalige Verweigerung der Umsetzung von ITU RR 25.9A geradezu stossend.

Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren BZG (Revision Bevölkerungs- und Zivilschutz-Gesetz): Notfunkgruppen können “Partner” des BABS werden. Die Stellungnahme der USKA ist hier herunterladbar.

Lernen

Ziel dieser Website ist Lernen für die Ausbildung, für den Beruf und fürs Leben.
Auf dem Web existieren sehr viele Angebote, wir trennen den Weizen von der Spreu!

Experimentieren

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Oft funktioniert etwas nicht auf Anhieb. In unserer Gemeinschaft findet Ihr an den Stammtischen Kollegen und Kolleginnen, die Euch sicher weiterhelfen können !

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